Neuerungen bei den Patientenfürsprechern der KRH Kliniken
Seit der Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2016 ist das Amt der Patientenfürsprecher in den Kliniken gesetzlich verankert. Diese weisungsfreien und ehrenamtlichen Interessenvertreter nehmen Anliegen, Wünsche sowie Kritik der Patienten auf und leiten diese intern weiter. Ihre Arbeit ist essenziell für die Qualität und Transparenz in der Patientenbetreuung.
Jedoch hat sich die Praxis der Ernennung dieser Fürsprecher geändert, wie eine Anfrage des Regionsabgeordneten Oliver Brandt (CDU) offenlegte. Früher durch die Regionsversammlung ernannt, werden sie nun direkt von der KRH GmbH bestellt. Diese Änderung wirft Fragen auf, besonders da die Regionsversammlung darüber nicht informiert wurde.
Ernennung und Transparenz
Brandt äußerte Bedauern über die neue Regelung: „Die unabhängige Position der Patientenfürsprecher war ein bedeutender Aspekt ihrer Effektivität. Es ist schade, dass diese Unabhängigkeit möglicherweise untergraben wird.“ Der Mangel an Berichten und Informationen zu den Aktivitäten der Fürsprecher verstärkt das Bedürfnis nach mehr Transparenz in diesem Bereich.
Bedeutung für Patienten und Krankenhaus
Die Rolle der Patientenfürsprecher ist nicht zu unterschätzen. Sie sind eine Brücke zwischen den Patienten und der Krankenhausleitung und tragen wesentlich zur Patientenzufriedenheit bei. Ihre Berichte könnten wertvolle Einblicke in die Patientenbetreuung liefern und sollten daher zugänglich sein.
Forderung nach Diskussion im Gesundheitsausschuss
Brandt plant, dieses Thema im Gesundheitsausschuss anzusprechen, um die Wichtigkeit und Unabhängigkeit der Patientenfürsprecher zu betonen. „Es ist entscheidend, dass ihre Stimmen gehört werden und dass sie ihre Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen können.“
Quellen:
Fotos: © P. R.-F.
Pressemeldung: CDU-Fraktion Region Hannover
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