Die Europäische Union plant offenbar eine neue Richtlinie zur Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen – und nimmt dabei erstmals kohlensäurehaltige Getränke in den Fokus.
Ein interner Entwurf der sogenannten „Carbon Emission Reduction in Beverage Systems Directive“ (CERB-SD) sieht vor, den CO₂-Gehalt in Softdrinks künftig deutlich zu begrenzen.
Studie sieht „unkontrollierte Emissionen“
Hintergrund ist eine aktuelle Studie des „European Institute for Atmospheric Balance“ (EIAB), die zu dem Schluss kommt, dass beim Öffnen kohlensäurehaltiger Getränke europaweit jährlich „mehrere tausend Tonnen CO₂ unkontrolliert freigesetzt“ werden.
„Diese Emissionen sind bislang in keiner offiziellen Klimabilanz erfasst“, heißt es in dem Papier. „Gerade im privaten Konsum liegt ein erhebliches, bislang ungenutztes Einsparpotenzial.“
Konkrete Maßnahmen geplant
Konkret sieht der Entwurf vor:
- eine maximale CO₂-Sättigung pro Liter Getränk
- verpflichtende „Entgasungs-Hinweise“ auf Flaschen („Bitte langsam öffnen – schützt das Klima“)
- sowie eine mögliche CO₂-Abgabe auf stark kohlensäurehaltige Produkte
Ein Sprecher der EU-Kommission wollte den Entwurf auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren,
betonte jedoch: „Alle Sektoren müssen ihren Beitrag leisten.“
Industrie warnt vor „geschmacklichem Stillstand“
Die Getränkeindustrie reagiert irritiert.
„Wenn wir den Kohlensäuregehalt weiter reduzieren, bewegen wir uns geschmacklich in Richtung abgestandenes Leitungswasser“, erklärte ein Branchenvertreter.
Man prüfe bereits alternative Produktnamen wie „Cola still“ oder „Softdrink ohne Druck“.
Verbraucher zwischen Zustimmung und Spott
Unter Verbrauchern sorgt der Vorstoß für gemischte Reaktionen.
Während einige den Schritt als „überfällig“ bezeichnen, zeigen sich andere skeptisch: „Erst Plastikdeckel, jetzt die Kohlensäure – was kommt als Nächstes? Eine Steuer auf Luft?“
Weitere Alltagsphänomene im Visier
Insider berichten zudem, dass in Brüssel bereits weitere Alltagsphänomene geprüft werden.
So soll eine Arbeitsgruppe untersuchen, ob bei unter Schutzgas verpackten Lebensmitteln – insbesondere Fleisch- und Frischeprodukten – bislang nicht erfasste Emissionen beim Öffnen entstehen.
Ein Beschluss der Richtlinie könnte bereits im kommenden Jahr erfolgen – sofern sich die Mitgliedstaaten darauf einigen können, wie viel Sprudel Europa künftig noch verträgt.
Quellen:
Fotos:© KI -Generiert
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