Unterstützung Sehnder Sport- und Kulturvereine
im Rahmen der Energiekrise
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 22.12.2022 eine befristete Ergänzung der Sportförderrichtlinie beschlossen, um den Sehnder sport- und kulturtreibenden Vereinen eine Unterstützung bei den steigenden Energiekosten zu gewähren.
Grundlage für Entscheidung ist ein Antrag der CDU – Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.09.2022. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht klar, ob und in welcher Weise Vereine bei den steigenden Energiekosten eine Entlastung erfahren können.
Zwischenzeitlich hat der Landessportbund Niedersachsen ein Unterstützungsprogramm für seine Mitgliedsvereine aufgelegt, bei denen Mehrausgaben mit bis zu 70 % gefördert werden.
In Ergänzung dieser Förderrichtlinie hat die Stadt nun beschlossen, Sport- und Kulturtreibenden-Vereinen, die hiervon nicht erfasst werden, bei Bedarf Unterstützung anzubieten.
Vorausgesetzt wird ein Eigenanteil durch die Vereine von mindestens 30 % an den Mehrkosten. Zuwendungen anderer Zuschuss-Geber sind vorrangig und werden vollständig angerechnet.
Die Stadt übernimmt maximal 50 % der preisbedingten Mehrkosten, höchstens jedoch 2.000 € je Antrag.
Um den Haushalt der Stadt Sehnde nicht zusätzlich zu belasten, wurde beschlossen, den Haushaltsansatz, der für Investitionsmaßnahmen der Vereine eingeplant ist, zur Deckung eventueller Anträge heranzuziehen.
Anträge können zunächst formlos bei der Stadt Sehnde, Fachdienst Schule, Sport und Kultur gestellt werden. Die notwendigen Unterlagen werden dann im Rahmen der Antragsprüfung angefordert.
Es ist nachzuweisen, dass die Mehrkosten durch Preissteigerungen und nicht durch höhere Verbräuche entstanden sind.
Im Haushalt stehen hierfür maximal 18.000 € bereit. Die Regelung tritt zum 01.01.2023 in Kraft und endet am 31.12.2023.
Quellen:
Bild von Willfried Wende auf Pixabay
Pressemeldung: Stadt Sehnde