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Martin Kind nicht mehr Geschäftsführer bei Hannover 96

Bundesgerichtshof bestätigt – Martin Kind verliert Geschäftsführung bei Hannover 96

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag das Urteil gefällt, dass Martin Kind nicht länger Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96 ist. Damit wurde die Absetzung des umstrittenen Funktionärs, die vor zwei Jahren erfolgte, nun endgültig für rechtens erklärt.

Hintergrund des Streits

Der 80-jährige Hörakustik-Unternehmer Martin Kind wurde von der Führung des Muttervereins Hannover 96 e. V. abgesetzt. Seit Jahren gibt es Spannungen zwischen der Vereinsführung und Kind, der an der Spitze des ausgegliederten Profifußballbereichs stand. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle konnte Kind sich noch erfolgreich gegen seine Abberufung wehren. Doch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist laut einem BGH-Sprecher jetzt „nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar“.

Wechsel in den Aufsichtsrat

Martin Kind äußerte sich nicht persönlich zu dem Urteil, aber in einer Stellungnahme der Profifußball-Gesellschaft wurde bekannt gegeben, dass er jetzt in deren Aufsichtsrat wechseln wird. Dort möchte er mit dem neuen Geschäftsführer konstruktiv für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Hannover 96 zusammenarbeiten.

Komplexe Machtkämpfe

Der Konflikt zwischen Vereins- und Kapitalseite in Hannover hat viele Facetten. Indirekt betrifft er auch die Deutsche Fußball Liga (DFL), obwohl die 50+1-Regel in keinem der Gerichtsverfahren verhandelt oder bewertet wurde. Die Vereinsführung von Hannover 96 e. V. setzte sich stets dafür ein, die 50+1-Regel vor Martin Kind zu schützen. Kind galt als Gegner dieser Regel, die den Einfluss externer Geldgeber im deutschen Profifußball begrenzt. Der gescheiterte Investoren-Einstieg der DFL, bei dem Kind mutmaßlich anders abstimmte als sein Verein, war ein Auslöser für massive Fanproteste.

Dank und Respekt

Ralf Nestler, Aufsichtsratschef des Hannover 96 e. V. und einer von Kinds größten Gegenspielern, äußerte sich anerkennend über die langjährige Arbeit von Kind: „Herrn Kind gebührt Dank und Respekt für die viele Arbeit und die vielen, vielen Jahre, die er für Hannover 96 geleistet hat. Wir fühlen uns bestätigt. Wir wären aber gerne einen anderen Weg gegangen. Nicht über zwei Jahre. Und ohne Prozess wäre uns am liebsten gewesen.“

Hannover-96-Vertrag als Konfliktpunkt

Ein zentraler Streitpunkt ist der Hannover-96-Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Vereins- und Kapitalseite regeln soll. Die 50+1-Regel schreibt vor, dass die Muttervereine im Fall einer Ausgliederung des Profibereichs die Stimmenmehrheit in der Kapitalgesellschaft behalten müssen. Im Hannover-96-Vertrag steht jedoch, dass Geschäftsführer nur ernannt oder abberufen werden können, wenn beide gleichstarken Lager im vierköpfigen Aufsichtsrat zustimmen.
Kind berief sich vor Gericht auf diese Satzung. Die e. V.-Führung warf ihm vor, in über 100 Fällen ihr Weisungsrecht missachtet zu haben. Der BGH entschied, dass der Abberufungsbeschluss, obwohl von der Alleingesellschafterin der GmbH gefasst, gültig ist.

Auswirkungen auf die 50+1-Regel

Auf den ersten Blick scheint die 50+1-Regel durch das BGH-Urteil gestärkt. Die Vereinsführung konnte sich von einem Kapitalgeber trennen, weil dieser ihre Weisungen nicht befolgte. Dennoch bleiben wichtige Fragen offen. Wie wird die DFL zukünftig auf die Strukturen bei Hannover 96 reagieren, die weiterhin gegen den Geist der 50+1-Regel verstoßen? Und wer wird Nachfolger von Kind als Geschäftsführer? Darauf konnten sich Vereins- und Kapitalseite bisher nicht einigen.


Quellen:
Fotos: © Hflag96gw auf WikimediaCommons
Pressemeldung: Hannover 96
Anmerkung der Redaktion: Für bessere Lesbarkeit verzichten wir in unseren Beiträgen weitestgehend auf geschlechtergerechte Sprache. Mehr dazu

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