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Wenn Flocken fallen – wer jetzt räumen muss und wie

Angesichts des anhaltenden und teils intensiven Schneefalls weist die Stadt Lehrte auf die geltenden Regelungen zur Räum- und Streupflicht hin. Ziel ist es somit, auch bei winterlichen Extrembedingungen die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.

Grundsatz – abstumpfende Streumittel verwenden

Im gesamten Stadtgebiet gilt weiterhin die Straßenreinigungsverordnung. Diese schreibt vor, dass beim Streuen grundsätzlich abstumpfende Mittel wie Sand, Split oder Granulat einzusetzen sind. Diese Regelung bleibt auch bei der aktuellen Wetterlage bestehen.

Ausnahmen nur bei konkreter Gefahr

Gleichzeitig lässt die Verordnung allerdings auch Ausnahmen zu. An besonders gefährlichen Stellen, etwa auf steilen Fahrbahnabschnitten oder auf Gehwegen mit Stufen, dürfen somit auftauende Mittel wie Streusalz verwendet werden. Voraussetzung ist eine konkrete Gefahrenlage. Der Einsatz muss zudem auf das notwendige Mindestmaß begrenzt bleiben.
Ein generelles oder flächendeckendes Aufheben des Streusalzverbots ist in Lehrte also nicht vorgesehen. Jede Anwendung erfolgt als Einzelfallentscheidung.

Wo gilt die Räum- und Streupflicht?

Die Pflicht erstreckt sich insbesondere auf Gehwege, Geh- und Radwege sowie kombinierte Geh- und Radwege.
Bei Tauwetter müssen zudem Regenwassereinläufe freigehalten werden, ausgenommen an Hauptstraßen.
Auf sonstigen Straßen umfasst die Pflicht zusätzlich die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, sofern Verkehrsgefahren bestehen, außerdem Parkspuren und bei Tauwetter die Rinnsteine.

Zeiten und Wiederholungspflicht

Geräumt und gestreut werden muss werktags zwischen 7.00 und 21.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 21.00 Uhr.
Bei länger anhaltendem Schneefall oder starkem Frost sind die Maßnahmen in angemessenen Abständen zu wiederholen.

Wichtige Detailregelungen

Gehwege sind mindestens 1,50 Meter breit zu räumen. Gibt es keinen Gehweg, ist ein 1,00 Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks freizuhalten.
Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Hydranten müssen stets frei bleiben. Auch dürfen Schnee und Eis nicht auf Nachbargrundstücke, in Rinnsteine oder in Einlaufschächte geräumt werden.
Der städtische Winterdienst arbeitet parallel mit allen verfügbaren Kräften und steht im Austausch mit den zuständigen Behörden für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.

Schlussgedanke

Winterliche Bedingungen verlangen Rücksicht und Verantwortung von allen.
Wie erleben Sie die aktuelle Situation in Ihrer Straße – und klappt das Miteinander beim Räumen und Streuen?
Diskutieren Sie mit, wir sind gespannt auf Ihre Meinung.


Quellen:
Fotos: Bild von fxquadro auf Freepik
Pressemeldung: Stadt Lehrte
Anmerkung der Redaktion: Für bessere Lesbarkeit verzichten wir in unseren Beiträgen weitestgehend auf geschlechtergerechte Sprache. Mehr dazu

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