Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Das Team Kommunalaufsicht der Region Hannover hat mit Schreiben vom 21.02.2023 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung der Stadt Sehnde für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 genehmigt ist.
Obwohl die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Sehnde nach § 23 Nr. 1 und 2 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) als nicht gegeben angesehen werden kann und die Kommunalaufsicht die Haushaltslage der Stadt Sehnde als besorgniserregend einstuft, wurde gleichwohl die entsprechende Genehmigung erteilt.
Die Genehmigung der geplanten Kreditaufnahmen wurde damit begründet, dass es sich bei den Investitionen fast ausschließlich um Pflichtaufgaben und Infrastrukturmaßnahmen handelt. Die weiteren Hinweise, Bedenken und Erwartungen zu einer sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sind aus der anliegenden Verfügung ersichtlich und ausführlich begründet. Gegen den Stellenplan 2023 und 2024 bestehen keine Bedenken.
Von daher wurde der § 2 (Kreditaufnahme) und der § 3 (Verpflichtungsermächtigung für 2023 und 2024) sowie der § 4 (Höchstbetrag der Liquiditätskredite) genehmigt.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und insbesondere durch die Umsetzung des aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes ist davon auszugehen, dass sich die Verschuldung wesentlich geringer darstellen wird, als in der Planung ausgewiesen ist. Infolgedessen die jeweiligen Jahresergebnisse besser ausfallen, als in der Planung vorgesehen sind.
Quellen:
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Pressemeldung: Stadt Sehnde