Vor Ostern gilt ein Tanzverbot
Niedersächsischen Feiertagsgesetz Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen
Die Stadt Hannover weist darauf hin, dass gemäß dem niedersächsischen Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) öffentliche Tanzveranstaltungen während der Zeit von Gründonnerstag, 5 Uhr morgens, bis zum Ablauf des darauffolgenden Samstags um 24 Uhr, insgesamt also für 67 Stunden, nicht erlaubt sind.
Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn jeder Zutritt hat, unabhängig davon, ob eine Eintrittsgebühr erhoben wird oder nicht. Die übliche Hintergrundmusik in Gaststätten ist an Gründonnerstag und Karsamstag erlaubt.
Am Karfreitag sind nur Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen erlaubt, die den ernsten Charakter des Tages berücksichtigen und nur in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.
Quellen:
Foto(s): Bild von ndemello auf Pixabay
Pressemeldung: Stadt Hannover