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Silvester Hinweise der Stadt Sehnde

Silvester

Wichtige Hinweise zu Silvester

Bitte verwenden Sie zur Begrüßung des neuen Jahres nur Feuerwerk mit BAM-Zulassungszeichen.

Mal abgesehen, dass von nicht geprüfter und zugelassener Ware eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, kann der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper nach dem Sprengstoffgesetz auch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kirchen, Krankenhäusern und Reetdach- und Fachwerkhäusern ist grundsätzlich verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Es gilt die Grundregel: „Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“

Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk vom 28.12. bis zum 31.12. 2022 zulässig. Das Zünden der Feuerwerke ist gesetzlich vom 31.12.2022 bis zum 1.1.2023, jeweils um Mitternacht erlaubt.

Zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an der CE-Kennzeichnung, der aufgedruckten Zulassungsnummer (z. B. „0589-F1-XXXX“ oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen) und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.

Folgende Tipps sollten beherzigt werden:

  1. Nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  2. Raketen mit dem Führungsstab z. B. in Flaschen stellen und gegen Umfallen sichern.
  3. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  4. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  5. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  6. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr / den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  7. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen

Quellen:
Bild von NoName_13 auf Pixabay 
Pressemeldung: Stadt-Sehnde