Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Vom 1.April bis 15. Juli gilt Anleinpflicht für Hunde und kein Rückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Zum Schutz der Natur: gilt vom 1.April bis 15. Juli eine generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit.
Nach dem niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Damit gilt ab kommendem Sonnabend auch in Hannovers Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde.
Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere.
„In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden“, erläutert Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (im Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover).
Dazu gehören Vogelarten wie Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigallen, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern.
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören frei laufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang.
Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden.
Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört.
Das Einhalten des Leinenzwangs ist ein großer Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt.
„Solche Verluste durch die Missachtung der Anleinpflicht gefährden die Bestände besonders bei seltenen Vogelarten oder bei solchen mit stark zurückgehender Anzahl, wie Feldlerchen, Rebhühnern oder Nachtigallen. Erholungssuchende warten dann in den Folgejahren immer öfter vergeblich auf den Gesang der Vögel“, sagt Beate Butsch. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis für die Notwendigkeit, sich an die Anleinpflicht zu halten. Die Brut- und Setzzeit gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.
Durch die große und in der Zeit der Pandemie noch gestiegene Zahl der in Hannover gehaltenen Hunde ist dies besonders wichtig.“
Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und Wegen. Dort dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen.
Allerdings muss auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg und auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz die temporäre Anleinpflicht eingehalten werden.
Rückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Stadtgebiet untersagt
Um brütende Vögel nicht zu stören, ist auch beim Rückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Stadtgebiet besondere Vorsicht geboten. Soweit Rückschneiden nach Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz überhaupt zulässig ist.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das online unter Merkblatt-Hannover.de zu finden ist.
Ebenso können sie das Merkblatt telefonisch bestellen unter (05 11) 1 68 – 4 38 01.
Unter Merkblatt Hundeauslaufflächen sind weitere Informationen zur Anleinpflicht, zu Ausnahmen und zu Auslaufflächen zu erhalten.
Quellen:
Foto(s): von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Pressemeldung: Stadt Hannover