Weihnachtsruhe Verkehrsüberwachung
In der Woche vor Heiligabend (19.12. bis 23.12.2022) wird die Stadtverwaltung Sehnde im Bereich der Verkehrsüberwachung keine belastenden Verwarnschreiben versenden und auf Verwarn- und Bußgelder verzichten.
Einfach mit dem Auto in die Parkverbotszone stellen – das geht natürlich auch mit der Weihnachtsruhe nicht. Kontrollen wird es weiterhin geben, doch die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung werden es vorwiegend bei mündlichen Ansprachen und Hinweisen belassen und anstatt des Verwarnschreibens erhalten die Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder ein Einstellungsschreiben mit dem Hinweis auf die Weihnachtsruhe.
Verkehrsverstöße, bei denen kein Erlass oder Aufschub gewährt werden kann, wie Parken im absoluten Haltverbot, Gehwegparken und Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte, werden von der Weihnachtsruhe ausgenommen.
Bürgermeister Olaf Kruse hat die Idee seiner Mitarbeitenden aus dem Fachdienst Ordnung und Recht gern genehmigt: „Auch zur Weihnachtszeit gilt die Straßenverkehrsordnung und wir alle kennen die Regeln, die nicht dazu dienen einzelne Verkehrsteilnehmende zu ärgern, sondern ein geregeltes Miteinander und Sicherheit zu gewährleisten. Aber in der Zeit vor Weihnachten wollen wir gern ein Zeichen setzen und legen das erste Mal eine Weihnachtsruhe in der Sehnder Verkehrsüberwachung fest.“
Diese Weihnachtsruhe gilt ausschließlich für die Überwachung des Verkehrs durch die Stadtverwaltung Sehnde. Die Ahndung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und die Region Hannover ist davon ausgenommen.
Quellen:
PM Stadt Sehnde
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