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StartNiedersachsenLehrteFerienjobs für Schüler – Tipps und Regeln

Ferienjobs für Schüler – Tipps und Regeln

Arbeitszeiten, Bezahlung, Rechte

Job

Worauf Schülerinnen und Schüler bei Ferienjobs achten sollten

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen bedeutet dies auch die Möglichkeit, einen Ferienjob anzunehmen. Doch welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend (Deutsche Gewerkschaftsbund) gibt wichtige Tipps, auf die zu achten ist.

DGB Ortsverband Lehrte

Vertragliche Regelungen für Ferienjobs

Reinhard Nold, Kreis- und Ortsverbandsvorsitzender beim DGB, empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern, nur mit einem vorher abgeschlossenen Vertrag einen Ferienjob anzunehmen. Dieser Vertrag sollte klare Vereinbarungen über Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung enthalten.

Gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind gefährliche Arbeiten für Jugendliche unter 18 Jahren generell verboten. Erlaubt sind hingegen leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge.

Arbeitszeiten und Pausenregelungen

Was die Arbeitszeiten betrifft, dürfen Kinder im Alter von 13 bis 14 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – allerdings höchstens zwei Stunden pro Tag, beziehungsweise drei Stunden in der Landwirtschaft. Die Arbeitszeit muss zwischen 8 und 18 Uhr liegen. Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen während der Ferien maximal vier Wochen jobben. Dabei sind mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht erlaubt. Die Arbeitszeit sollte zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die beispielsweise in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Pausen sind ebenfalls wichtig. Jugendliche unter 18 Jahren haben bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden pro Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit steht ihnen eine Pause von 60 Minuten zu.

Mindestlohn im Ferienjob

Auch im Ferienjob gilt das Mindestlohngesetz. Allerdings haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der aktuell bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für Minderjährige unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. Reinhard Nold betont, dass diese diskriminierende Ausnahme für Minderjährige endlich abgeschafft werden sollte, da auch Ferienjobs fair bezahlt werden müssen. Wenn jedoch im Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss dieser auch bei Minderjährigen angewendet werden. Es ist wichtig, dies beim Unterzeichnen des Arbeitsvertrages im Blick zu haben.

Unterstützung bei Problemen im Ferienjob

Bei Problemen im Ferienjob stehen Gewerkschaften ebenfalls zur Hilfe bereit. Reinhard Nold rät jedem jungen Menschen, am besten schon vor Beginn des Ferienjobs Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollten von niemandem toleriert werden. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen dabei, die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte durchzusetzen.


Quellen:
Foto(s): Bild von lookstudio auf Freepik / DGB Kreisverband  + Ortsverband Lehrte
Pressemeldung: DGB Kreisverband  + Ortsverband Lehrte

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