Hohe Anzahl an Verwarnungen
Verkehrsverstöße im Fokus
Verkehrsüberwachung zeigt Wirkung
Die Verkehrsüberwachung in Sehnde hat seit Januar 2023 bis zum 31.07.2023 zu deutlichen Resultaten geführt. Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden insgesamt 1.217 Verwarnungen und neun Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Verwarnungen beinhalteten dabei Verstöße wie das Überschreiten der Höchstparkdauer und das Parken auf Gehwegen. Die Bußgeldverfahren wurden unter anderem wegen fehlender Hauptuntersuchung durchgeführt. Insgesamt beliefen sich die Beträge der eingeleiteten Verfahren auf 42.925,00 € bei den Verwarnungen und 590,00 € bei den Bußgeldern.
Diese Maßnahmen führten zu einem erhöhten Bewusstsein bei den Verkehrsteilnehmern und einem entsprechenden Handeln.
Besonders häufig wurden Parkverstöße auf Gehwegen festgestellt. Verkehrsteilnehmer, die auf diese Weise parkten, um den Verkehr auf der Straße nicht zu behindern, gaben dies als meistgehörte Ausrede an.
Verbote auf landwirtschaftlichen Wegen werden häufig missachtet
Die Verkehrsüberwachung erstreckt sich auch auf landwirtschaftliche Wege, im ruhenden und fließenden Verkehr. Diese Wege sind mit entsprechenden Verbotsschildern versehen.
Verkehrsschild: »250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art«
Schild »260 – Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge«
Die Stadt Sehnde appelliert an alle Pkw-Fahrenden, diese Verkehrsschilder ernst zu nehmen, da diese Wege von Spaziergängern, Hundehaltern und Fahrradfahrern genutzt werden, um die Naherholungsgebiete zu erreichen.
Automatisierte Messanlagen im Einsatz: Verkehrssünder erfasst
Die Überwachung des fließenden Verkehrs wurde nach einer Pause wieder aufgenommen und ist größtenteils automatisiert. Dabei werden Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße mittels mobiler und stationärer Messanlagen erfasst. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, Verstöße bei der Nutzung von Handys während der Fahrt zu ahnden.
Seit Mitte Mai wurden regelmäßig Kontrollen des fließenden Verkehrs durchgeführt. Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden beispielsweise in einer 50er-Zone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 97 km/h und in einer 30er-Zone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 76 km/h gemessen.
Die Auswertung und Ahndung der Verstöße erfolgt durch die Bußgeldstelle der Region Hannover.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Warnen anderer oder entgegenkommender Verkehrsteilnehmer vor Geschwindigkeitsmessungen ebenfalls als Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung gilt und entsprechend geahndet werden kann.
Appell für einen freundlichen Umgang
Bianca Frey, eine Vertreterin der Verkehrsüberwachung Sehnde, betont: „Ein Knöllchen zu bekommen ist immer ärgerlich. Seinen Unmut aber in verbalen Attacken oder sogar in Handgreiflichkeiten gegenüber den Verkehrsüberwacher zu äußern und durchsetzen zu wollen, entspricht nicht dem respektvollen Umgang miteinander.“
Quellen:
Foto(s): © Stadt Sehnde
Pressemeldung: Stadt Sehnde
Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir im Text auf das *innen.