Sa 27 Jul 2024

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Schöffen – Wahl 2023 Sehnde

Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023
für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 neu gewählt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Sehnde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Was sind Schöffen?

Schöffen fungieren als gleichberechtigte Richter neben dem Berufsrichter. Sie entscheiden über alle wesentlichen Punkte des Verfahrens mit (z. B. Einstellung des Verfahrens, Ordnungsstrafen gegen Beteiligte, Unzulässigkeit von Fragen).

Schöffen haben im Verfahren unter anderem das Recht, Fragen an Angeklagte und Zeugen zu stellen. Sie nehmen auch an allen Beratungen und Abstimmungen des Gerichts teil. Sie entscheiden mit über Beweisanträge der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft. Schöffen haben auch selbst das Recht, Anregungen zur weiteren Beweisaufnahme zu geben.

Hierfür ist jedoch insbesondere keine juristische Vorbildung nötig, sondern vielmehr eine allgemeine Lebenserfahrung.
Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Diese kann aus dem Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit oder der eigenen Familie stammen.

Den Hauptschöffen werden zu Beginn eines jeden Jahres ca. 12 Verhandlungstermine mitgeteilt.
Zu den anberaumten Terminen besteht eine Anwesenheitspflicht.
Hilfsschöffen werden kurzfristig zu den Terminen herangezogen, wenn die Hauptschöffen ausfallen.
Es gibt kein Entgelt, jedoch eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.

Ab sofort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Sehnde bewerben.

Informationen zum Verfahren finden Sie im Internet der Stadt Sehnde oder unter www.schoeffenwahl.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Müller 05138/707-237 gerne zur Verfügung.

Quellen:
Bild: Bild von succo auf Pixabay 
Pressemeldung: Stadt Sehnde