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Wohngeld Plus für Januar sichern!
Ab 2023 sollen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld haben – heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein:
Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sollen die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Durch das neue Wohngeld Plus haben viele Haushalte ab Januar 2023 erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld. Voraussetzung hierfür ist, dass rechtzeitig ein Antrag (ggf. auch zur Fristwahrung erst einmal formlos) schriftlich gestellt wird. Dieser muss bis zum 31.01.2023 eingereicht werden, damit bei Vorliegen eines Anspruches ab Januar Wohngeld gewährt werden kann.
Durch die Reform erhalten auch Haushalte, die im Januar schon Wohngeld beziehen, ein höheres Wohngeld. Sofern sich ein höheres Wohngeld errechnet als bisher, wird dieses von Amts wegen bewilligt. Ein Antrag auf Veränderung muss daher nicht gestellt werden. Leider wird eine Neuberechnung nicht in allen Fällen rechtzeitig für eine Nachzahlung Anfang Februar erfolgen können. Wir bitten darum, von Rückfragen abzusehen. Spätestens im März soll die Umrechnung der laufenden Fälle abgeschlossen sein und die Nachzahlung erfolgen.
Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?
Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird durch den Fachdienst Soziales, Teilhabe und Integration geprüft und festgelegt.
Eine erste Orientierung bietet der vorläufige WohngeldPlus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Durch die Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes verzeichnen wir eine deutliche Erhöhung des Antragvolumens.
Wir werden alle Anträge möglichst zügig abarbeiten. Dennoch sind Wartezeiten unvermeidbar. Wir bitten in den ersten Wochen nach Antragstellung von Rückfragen abzusehen. Wenn ein Wohngeldantrag im Januar eingeht, wird der Anspruch auch ab Januar ermittelt. Es braucht also niemand Angst haben, dass Wohngeldansprüche durch die Bearbeitungsdauer verloren gehen.
Grundsätzlich gilt, dass Wohngeld und Hartz IV-Leistungen sich ausschließen.
Wie werden Wohngeldhaushalte bei den steigenden Heizkosten entlastet?
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Energiekosten abfedern, eine Klimakomponente soll erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen.
Die neue Heizkostenkomponente beträgt 2,00 Euro pro Quadratmeter. Sie wird bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen. Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird die Höhe der Komponente erstmalig am 1. Januar 2024 überprüft. Damit bekommen Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.
Um in diesem Jahr schnell zu helfen, erhalten die Wohngeldhaushalte, die mindestens einen Monat im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bekommen haben, einen Heizkostenzuschuss.
Der Wohngeldrechner im Internet hilft nicht weiter? Sie sind nicht sicher, ob Sie in den Genuss von Wohngeld kommen? Dann rufen Sie uns gerne an und lassen sich beraten oder stellen vorsorglich fristwahrend einen Antrag.
Stadt Sehnde
Fachbereich Soziales, Teilhabe und Integration
Telefon: 05138 707- 228
Quellen:
Fotos: Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay
Pressemeldung: Stadt Sehnde