Bescheide in Vorbereitung
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Stadt Lehrte verschickt Straßenreinigungsgebühren-Bescheide für 2022 und 2023
Die Stadt Lehrte informiert, dass in der kommenden Woche die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung der Jahre 2022 und 2023 verschickt werden.
Diese Mitteilung betrifft gebührenpflichtige Grundstückseigentümer in der Stadt.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Grundstückseigentümeri automatisch einen Gebührenbescheid für das Jahr 2022 erhalten werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn im Jahr 2022 lediglich eine Veranlagung für den Winterdienst erfolgt ist und im Laufe des Jahres keine relevanten Veränderungen eingetreten sind.
In solchen Fällen erfolgt somit kein Versand eines neuen Gebührenbescheides.
Besondere Entlastung erfahren Grundstückseigentümer zudem an Straßen, auf denen vollumfängliche und längerfristige Baumaßnahmen durchgeführt werden. In diesen Fällen werden sie von den Straßenreinigungsgebühren befreit, bis die Reinigung der Straße durch die Kehrmaschine wieder aufgenommen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu zahlenden Gebühren innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Bescheide fällig sind. Ein rechtzeitiger Zahlungseingang wird seitens der Stadt Lehrte erbeten.
Die Stadtverwaltung steht für etwaige Rückfragen bezüglich der Straßenreinigungsgebühren und der Bescheide gerne zur Verfügung.
Quellen:
Foto(s): Bild von Dragana_Gordic auf Freepik
Pressemeldung: Stadt Lehrte
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