
Schöffenwahl 2023 – Interessierte weiterhin gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugenden für die Amtsperiode 2024 – 2028 neu gewählt. Anfang Januar haben wir mit unserem Beitrag Schöffen – Wahl 2023 Sehnde bereits darüber berichtet. Inzwischen ist das Bewerbungsverfahren seit einigen Wochen im Gange und es werden immer noch Interessierte gesucht.
Was macht ein Schöffe?
Schöffinnen und Schöffen sprechen gleichberechtigt mit Berufsrichter und Berufsrichterinnen ein Urteil, gegen die Stimmen beider Schöffen kann also niemand verurteilt oder freigesprochen werden.
Was muss ein Schöffe können?
Juristische Vorbildung ist ausdrücklich nicht erforderlich, jedoch sind in hohem Maße Vorurteilsfreiheit und Verantwortungsbewusstsein, Meinungsstärke und Überzeugungsfähigkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung gefragt.
Es gibt verschiedene Gerichte, bei denen Schöffen an der Urteilsfindung mitwirken.
Sehnder Schöffen werden entweder am Amtsgericht Lehrte oder am Landgericht Hildesheim eingesetzt. Die Zuordnung zu einem dieser Gerichte erfolgt bei der Wahl durch den Schöffenwahlausschuss. Bei der Bewerbung kann eine Präferenz angegeben werden.
Schon gewusst?
Strafsachen gegen Erwachsene und Heranwachsende (Jugendliche) werden nicht vor der gleichen Kammer verhandelt. Deshalb gibt es auch extra Jugendschöffen.
Jugendschöffinnen und -schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren.
Daher sollten sie Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass man ausgebildeter Pädagoge sein muss!
Auch ehrenamtliche Qualifikationen, wie in Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, in Schulen oder Sportvereinen, als Ausbilder in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten „befähigen“ zu diesem Amt.
Man sollte dieser Altersgruppe aufgeschlossen gegenüber sein.
Erfahrungsgemäß ist dies Amt weniger bekannt, daher sind dort auch die Bewerberzahlen deutlich geringer – somit steigt auch die Chance, tatsächlich gewählt zu werden!
Ihre Bewerbungen nehmen wir weiterhin gerne entgegen.
Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sehnde.
Dort sind auch weitere interessante Seiten verlinkt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Müller gerne zur Verfügung.
Telefonisch erreichbar unter 05138/707-237
Das Schöffenwahl-Formular und Jugendschöffenwahl-Formular finden sie auf der Webseite der Stadt Sehnde.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular bitte bis zum 10. März 2023 bei der Stadt einreichen.
Bewerbung möglich per Post, E-Mail oder Fax unter:
Frau Anja Müller
Rathaus, Zimmer 112 // 1. OG
Nordstraße 21
31319 Sehnde
[email protected]
Fax: 05138/70766237
Quellen:
Bild: Bild von succo auf Pixabay
Pressemeldung: Stadt Sehnde