Kastration von frei laufenden Katzen seit 01. November 2022 Pflicht
Zum 01. April 2022 ist die „Verordnung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Stadtgebiet der Stadt Sehnde“ in Kraft getreten.
Die in dieser Verordnung gewährte Übergangsfrist, in der frei laufende Katzen, die bisher noch nicht gechipt und kastriert waren, nachträglich gechipt, kastriert und in einem entsprechenden Tierregister registriert werden konnten, ist somit zum 01.11.2022 abgelaufen.
Die Verwaltung weist alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter daraufhin, dass das Freilaufen Lassen einer nicht kastrierten und/oder nicht gechipten Katze nach der Katzenverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Bei Fragen kann sich an das Team des Fachdienstes Ordnung und Recht, unter ordnung@sehnde.de, gewandt werden.
Quellen:
PM Stadt Sehnde
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Titelbild von ???? Mabel Amber, who will one day auf Pixabay